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Aluminiumschilder, 300x200 mm, Aluminium, Schraube
Preis mit MwSt.
Produktinformation
Typ:
Aluminiumschilder
Breite:
300 mm
Höhe:
200 mm
Dicke:
1.5 mm
Material:
Aluminium
Befestigung:
Schraube
Produktbeschreibung
Überwachungsschilder, die deutlich darauf hinweisen, dass das Gelände, Gebäude oder Geschäft von Kameras oder patrouillierenden Wächtern bewacht wird, ist eine einfache Art, um die Wirkung der gewählten Überwachungslösung zu verstärken. Es sind nicht in erster Linie Videokameras, Wächter oder aufmerksame Mitarbeiter, die Diebstähle und Einbrüche verhindern. Für viele potenzielle Diebe ist es abschreckend genug zu wissen, dass man überwacht wird. Ein Überwachungsschild erfüllt also eine wichtige Funktion.
Bei Überwachungsschildern denkt man meist an ein Schild, das auf Videoüberwachung in einem Laden aufmerksam macht. Die Kategorie Überwachungsschilder umfasst aber auch andere Arten von Botschaften wie „Wächter“, „Achtung Wachhund!“, „Videoüberwachung Privatgrundstück“, „Alarmgesichert“ oder „Jeder Diebstahl wird angezeigt.“ Ein Schild zur Videoüberwachung sollte auf die Kameraüberwachung hinweisen, was in der Regel durch ein Bild von einem Videokamera verdeutlicht wird.
Bei Videoüberwachung erfüllt ein Überwachungsschild nicht nur eine abschreckende Funktion. Auf Videokameras, die auch öffentlich zugängliche Räume erfassen, muss laut Gesetz mit einem entsprechenden Schild hingewiesen werden. Das Schild sollte mindestens DIN-A-5-Format haben und nicht durchsichtig sein. Dies gilt für Videoüberwachung von Privatgrundstücken ebenso wie von öffentlichen Räumen. Das Anbringen solcher Schilder ist auch zulässig, wenn keine Videoüberwachung betrieben wird.
Der deutliche Hinweis auf Videoüberwachung ist äußerst wichtig. Ein Überwachungsschild sorgt zum einen dafür, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, und zum anderen, dass sich ein potenzieller Einbrecher über das Risiko im Klaren ist, das er bei einem Einbruch eingeht.
Denken Sie daran, dass eine Videoüberwachung genehmigungspflichtig sein kann. Für das Anbringen von Überwachungskameras in privaten Räumen z.B. bei Installation einer Alarmanlage oder an öffentlich nicht zugänglichen Plätzen braucht man keine Genehmigung. Trotzdem sollte man auch hier auf Videoüberwachung deutlich hinweisen.